Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) Gültigkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen stauffismes470.peppershoptest.ch und seinen Kunden. Bei Bestellung, Auftragserteilung oder Gegenzeichnung einer Auftragsbestätigung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

Die Stauffis Messebau AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

§ 2) Angebot

Alle Preise verstehen sich in der vom Kunden gewählten Währung exkl. Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten. 

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind messeseitige Anschlusskosten sowie Gebühren aller Art wie Leerguteinlagerung, Entsorgungskosten, Wasser, Strom, Versicherungen, Zoll- und Logistikkosten nicht inbegriffen. Diese werden zusätzlich separat in Rechnung gestellt oder von Dritten direkt verrechnet. Sonder- und Zusatzarbeiten sowie Änderungswünsche, die nach Vertragsabschluss oder vor Ort entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen.

§ 3) Lieferfristen

Produkte welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.

Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Stauffis Messebau AG ausdrücklich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Fristen kann nur gewährleistet werden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungen, Informationen, Freigaben und Zahlungen durch den Kunden rechtzeitig erbracht werden.

§ 4) Versand

Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.

Der Transport von Mietmaterialien und Auftragsgegenständen erfolgt grundsätzlich durch die Stauffis Messebau AG oder durch beauftragte Dritte. Übernimmt die Stauffis Messebau AG den Transport von kundeneigenem Material, verbleibt die Haftung hierfür beim Auftraggeber.

§ 5) Bezahlung

Die Bezahlung für bei der Stauffis Messebau AG bestellte Waren erfolgt per Vorauskasse.

Bei Messebau-, Miet- oder Projektaufträgen gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung, zahlbar innert 10 Tagen netto
  • 50 % der Auftragssumme nach Erhalt der Schlussrechnung, zahlbar innert 30 Tagen netto

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann Leistungsverzögerungen nach sich ziehen. Der Verzug des Kunden berechtigt die Stauffis Messebau AG, Leistungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6) Garantie

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die Garantiefrist dauert ein Jahr.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Stellt der Auftraggeber Mängel fest, sind diese der Stauffis Messebau AG unverzüglich mitzuteilen. Die Stauffis Messebau AG wird sich bemühen, berechtigte Mängel innert angemessener Frist zu beheben. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7) Rückgaberecht

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

Auftragsbezogene Spezialanfertigungen, Drucksachen, Beschriftungen sowie individuell produzierte Materialien sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen.

§ 8) Rechtshinweis

Gerichtsstand ist 5734 Reinach. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

§ 9) Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Stauffis Messebau AG und deren Gegenzeichnung durch den Auftraggeber rechtsgültig zustande.

§ 10) Übertragbarkeit von Leistungen

Die Stauffis Messebau AG ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag beziehungsweise Leistungen für den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

§ 11) Sonderkonditionen / Gegenverrechnung

Sonderkonditionen sind nur vor Vertragsabschluss und in Schriftform zulässig.

Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

§ 12) Eigentum / Miete

Alle Bestandteile des Auftrages sind in Miete und bleiben Eigentum der Stauffis Messebau AG, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Mietdauer beginnt bei der Übergabe des Mietmaterials und endet mit dessen Rückgabe und beträgt höchstens 21 Tage. Nach dieser Zeit tritt ein Kostenzuschlag für Langzeitmiete in Kraft.

§ 13) Auftragsbezogene Anfertigungen / Kaufmaterial

Auftragsbezogene Spezialanfertigungen gehen in den Besitz des Auftraggebers über. Eventuell integriertes Mietmaterial bleibt Eigentum der Stauffis Messebau AG.

Auf Wunsch können auftragsbezogene Anfertigungen kostenpflichtig eingelagert werden. Nebst den Einlagerungskosten werden Aufwand, Handling und Auslieferung separat verrechnet.

Die Stauffis Messebau AG übernimmt keine Haftung für Transport-, Lagerungs- oder Handling-Schäden nach erfolgter Übergabe.

§ 14) Übergabe / Prüfungspflicht

Die Stauffis Messebau AG ist verpflichtet, das Mietobjekt am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Termin dem Auftraggeber zu übergeben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Mietobjekt unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen.

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Beanstandung, gelten die gelieferten Produkte und Leistungen als genehmigt.

§ 15) Haftung / Versicherung

Der Auftraggeber haftet bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietobjekte ab Übergabe bis zur Rückgabe.

Fehlende oder beschädigte Mietobjekte werden zum Wiederbeschaffungswert beziehungsweise zum effektiven Reparaturaufwand in Rechnung gestellt.

Die Versicherung des eigenen Materials, der Exponate und sonstiger eingebrachten Gegenstände ist Sache des Auftraggebers.

§ 16) Leistungserfüllung / Verzögerungen

Entstehen durch verspätete Freigaben, fehlende Informationen, verspätete Datenlieferungen, fehlende Bewilligungen oder verspätete Zahlungen Mehrkosten, werden diese dem Auftraggeber vollumfänglich weiterverrechnet.

Die Lieferungs- und Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Pandemien, Transport- und Betriebsstörungen, Lieferengpässen oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der Stauffis Messebau AG.

Für daraus entstehende Schäden übernimmt die Stauffis Messebau AG keine Haftung.


§ 17) Rücktritt / Annullationskosten

Bei Rücktritt, Vertragsauflösung oder Nichteinhaltung des Vertrages durch den Auftraggeber betragen die Annullationskosten:

  • bis 120 Tage vor Anlass: 20 % des Auftragswertes
  • bis 90 Tage vor Anlass: 50 % des Auftragswertes
  • bis 30 Tage vor Anlass: 75 % des Auftragswertes
  • danach: 100 % des Auftragswertes

Bereits entstandene Aufwendungen und Fremdkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 18) Urheberrecht

Alle von der Stauffis Messebau AG dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Bilder, Pläne, Skizzen, Konzepte, Visualisierungen, Formulare und Layouts sind Eigentum der Stauffis Messebau AG und unterliegen dem Urheberrecht.

Eine Weitergabe an Dritte, das Erstellen von Kopien oder die Umsetzung sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Stauffis Messebau AG erlaubt.

§ 19) Referenzen und Bildrechte

Die Stauffis Messebau AG ist berechtigt, realisierte Projekte, Messestände, Veranstaltungen sowie daraus entstandene Foto- und Videoaufnahmen für Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Angeboten und Werbemitteln, sofern keine schriftliche anderslautende Vereinbarung besteht.

§ 20) Druckerzeugnisse

Erteilt der Auftraggeber das «Gut-zum-Druck», sei es mündlich oder auf elektronischem Weg und gibt damit die Druckfreigabe, geht die Haftung für eventuelle Fehler auf den Auftraggeber über, soweit die Fehler nicht durch technische Mängel in der Produktion verursacht wurden.

§ 21) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Kundenbetreuung bearbeitet.

Die Bearbeitung erfolgt gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.

§ 22) Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des zwischen der Stauffis Messebau AG und dem Auftraggeber geschlossenen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus irgendeinem Grund unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 23) Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort aller sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Verpflichtungen ist Reinach AG.

Alle Vereinbarungen mit der Stauffis Messebau AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

5734 Reinach, 09.09.2026